§ 1 Hinweise zum Batteriegesetz - BattG
Verbrauchte Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Nach dem am 01.12.2009
in Kraft getretenen Batteriegesetz sind alle Bürger verpflichtet, Batterien und
Akkus ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen
zu entsorgen (gesetzliche Rückgabepflicht). Handel und Hersteller sind verpflichtet,
diese Batterien zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten oder als Sondermüll
zu beseitigen (gesetzliche Rücknahmepflicht). Sie können Batterien und Akkus (auch
wenn diese in Geräten, z.B. Notebooks verbaut waren) bei uns zurückgeben oder an
unsere Adresse siehe unten zurückschicken.
Die Hersteller von Batterien sind verpflichtet, Batterien mit folgendem Symbol zu
kennzeichnen:
Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,0002 Masseprozent
Cadmium oder mehr als 0,0004 Masseprozent Blei enthalten, sind zusätzlich mit den
chemischen Zeichen der Metalle (Hg, Cd, Pb) zu kennzeichnen, bei denen der Grenzwert
überschritten wird.
§ 2 Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Wir weisen darauf hin, dass Verbraucher nach den Regelungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte (z. B. Notebooks, Handys, Küchengeräte)
kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben können. Die Hersteller müssen
die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und entsorgen.
§ 3 Verantwortliche Stelle
Um sich mit uns über die Rücknahme von Batterien in Verbindung zu setzen, wenden
Sie sich bitte an folgende Stelle:
fixxbuy GmbH, Unterste-Wilms-Str. 53, 44143 Dortmund, e-Mail: shop@fixxbuy.de, Fax:
+49(0)1805 / 34 99 29*
*0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 0,42 €/Min. aus dem deutschen Mobilfunknetz